Unsere Qualifikationen
Natürlich soll alles entsprechend der geltenden Regeln laufen. Du kannst im Voraus den QR-Code scannen, um den Nachweis über die Teilnahme an den Zertifizierungslehrgängen und die bestandene Prüfung beim Luftfahrtbundesamt (LBA) abzurufen. Die gesetzlichen Bestimmungen lassen sich beim Luftfahrtbundesamt, der EASA (Europäische Luftfahrtbehörde) und in §21h der LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung) nachlesen.
Lokal können zudem andere Regelungen den Betrieb weiter einschränken, als in der Verordnung vorgesehen. Dies ist beispielsweise im direkten Umfeld von Krankenhäusern, Helikopterlandeplätzen und Flughäfen sowie in der Nähe von militärischen Einrichtungen, Gefängnissen oder öffentlichen Verwaltungen häufig der Fall.

Geprüfter Drohnenpilot (Kategorie Open A1/A3)
im Besitz des EU-Kompetenznachweises
(Verifizierung beim Luftfahrtbundesamt über QR-Code möglich)


Geprüfter Drohnenpilot (Kategorie Open A2)
im Besitz des EU-Fernpilotenzeugnisses
(Verifizierung beim Luftfahrtbundesamt über QR-Code möglich)
